Welche Kreditkosten sind unter welchen Voraussetzungen steuerlich absetzbar?

Einen Kredit aufzunehmen, ist mit Kosten verbunden. Wie wäre es also damit, zumindest anteilig diese Kosten in der nächsten Steuererklärung geltend zu machen? Was überraschend klingt, ist gar nicht so überraschend, denn unter bestimmten Umständen können Kreditkosten wirklich steuerlich absetzbar sein. Wie das funktioniert und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erklärt dieser Artikel.
Infografik: Kredit steuerlich absetzen
Es gibt durchaus Möglichkeiten, Kredite von der Steuer abzusetzen

Grundsätzlich gilt: Nur bei Einkommenserzielung steuerliche Absetzung möglich

Natürlich ist es nicht möglich, den Ratenkredit für die heimische Wohnzimmerausstattung steuerlich berücksichtigen zu lassen. Würde dieselbe Couch jedoch im Büro stehen und der Einkommenserzielung dienen, indem Kunden darauf Platz nehmen, so sieht die Sachlage anders aus. Aber was zählt zu der Einkommenserzielung?

  • Beschäftigungsverhältnis

    Auch Arbeitnehmer können unter bestimmten Umständen Kreditkosten steuerlich absetzen, sofern die Kosten im direkten Zusammenhang zu dem Arbeitsverhältnis stehen. Die Einrichtung einer Zweitwohnung am Arbeitsort zählt beispielsweise dazu.

  • Selbstständige/Unternehmer

    Ihnen stehen diverse Absatzmöglichkeiten zur Verfügung, wenn der Kredit direkt mit dem Betrieb im Zusammenhang steht. Die Optionen beginnen bei den Betriebskrediten und enden beim Autokredit.

  • Privatleute/Unternehmer

    Wer eine Immobilie verkauft oder vermietet, der kann Kreditkosten, die mit der Modernisierung zusammenhängen, absetzen.

Grundsätzlich muss also indirekt ein Einkommen durch oder mit dem Kreditgeld erzielt werden.

Beispiele für steuerliche Absatzmöglichkeiten

Tatsächlich gibt es keine Finanzierungen, die sich stets für die Absatzmöglichkeit empfehlen. Wie so häufig handelt es sich um Einzelfallentscheidungen, die die Person des Steuerzahlers in den Mittelpunkt stellen. Eine erwerbsmäßige Verbindung muss immer vorhanden sein, wie diese Beispiele zeigen.
1. Immobilien- und Modernisierungskredite
Hausbesitzer werden hier in zwei Gruppen aufgeteilt. Diejenigen, die die Immobilie selbst nutzen, haben keine Chance, die Kredite abzusetzen. Diejenigen, die vermieten oder auch die Immobilie verkaufen, hingegen schon. Ein Überblick:
  • Was wird abgesetzt?

    Sanierungen, Maklergebühren, Modernisierungen und Reparaturkosten lassen sich allgemein absetzen. Sowie natürlich die entsprechenden Modernisierungskredite oder Finanzierungen, die mit der Modernisierung oder Sanierung zusammenhängen.

  • Sonderfall

    Bewohnt ein Hausbesitzer die Immobilie, vermietet aber das Dachgeschoss oder eine Einliegerwohnung, so kann er die Kreditkosten anteilig absetzen.

  • Arbeitszimmer

    Wer einen Kredit aufnimmt, um sich zu Hause ein Arbeitszimmer einzurichten, der kann auch in seiner Privatwohnung die dafür entstehenden Kosten absetzen.

  • Wie geht das?

    Die Kosten werden über die Werbungskosten unter dem Punkt ›Vermietung und Verpachtung‹ abgesetzt.

Handwerkerkosten, die in der eigenen Wohnung oder im selbst genutzten Haus entstehen, können übrigens unabhängig von der Einkommenserzielung zu zwanzig Prozent oder dem Höchstbetrag abgesetzt werden. Dies gilt allerdings nur in eigenen Immobilien, Mieter können den Parkettleger in der Mietwohnung nicht absetzen.

2. Betriebliche Kredite
Mit dem Betrieb im Zusammenhang stehende Kredite fallen in diese Kategorie. Die Zinsen können in der Steuererklärung geltend gemacht werden, sofern das Geld nur für berufliche Zwecke genutzt wird:
  • Was absetzbar ist

    Investitionen, die das Anlage- und Umlaufvermögen betreffen, laufende Betriebs- und Praxiskosten sowie Bedarfsmittel für Labor, Praxis oder Büro

Es gibt allerdings eine Nachweispflicht. Der Selbstständige muss nachweisen, für welche Zwecke der Kredit genutzt wurde und was damit angeschafft wurde. Für Gründer dürfte diese Absatzmöglichkeit von Interesse sein, denn gerade zu Beginn des Unternehmertums fallen hohe Kosten für die Ausstattung des Unternehmens an. Diese Ausstattung wird zumeist finanziert und die Absetzbarkeit der Zinskosten ist schon eine Hilfe.

3. Zweitwohnung

Hiermit ist natürlich nicht die Ferienwohnung an der Ostsee gemeint. Oder aber, sie könnte gemeint sein, wenn der Arbeitgeber erwartet, dass der Arbeitnehmer regelmäßig, wiederkehrend und für einen längeren Zeitraum eben vor Ort arbeitet. Nun ist die private Ferienwohnung wieder eine beruflich genutzte Zweitwohnung.

Es gibt aber strikte Vorschriften:

  • Zweitwohnsitz

    Die Wohnung muss als Zweitwohnsitz angemeldet sein. Ein Zweitwohnsitz darf nicht der Lebensmittelpunkt sein, sie muss aus beruflichen Gründen genutzt werden und mindestens zehn Prozent der Kosten werden am Hauptwohnsitz gezahlt.

  • Absetzbarkeit

    Rundfunkgebühren, Stellplatzkosten, Nebenkosten, Umzugskosten, Einrichtungskosten.

Allerdings ist die Summe für die Absatzmöglichkeit eingeschränkt. Jährlich dürfen maximal 1.000 Euro für den Zweitwohnsitz abgesetzt werden.

4. Autokredit

Eine weitere Absatzmöglichkeit ist der Autokredit, sofern es sich bei dem Fahrzeug um einen geschäftlich genutzten Wagen handelt. Wieder sind die Zinsen für den Autokredit absetzbar. Selbstständige und Freiberufler, die im Außendienst arbeiten, haben hier Vorteile.
  • Absetzbarkeit

    Die Fahrten zu Baustellen und Kunden lassen sich beispielsweise absetzen.

  • Voraussetzung

    Die meisten Fahrzeuge werden sowohl privat als auch beruflich genutzt. Es empfiehlt sich in jedem Fall die Führung eines Fahrtenbuchs, denn es erleichtert die klare Trennung zwischen beruflicher und privater Nutzung. Längst gibt es hervorragende elektronische Fahrtenbücher, die die Führung deutlich vereinfachen.

Trotz der grundsätzlich günstigen Konditionen sollten auch Autokredite stets einem vergleich unterzogen werden. So lassen sich günstige Angebote finden und der Nutzer kann danach direkt online einen Kredit abschließen.

Privatkredite sind nicht absetzbar

Rein private Kredite lassen sich natürlich nicht von der Steuer absetzen. Diesbezüglich gibt es jedoch Sonderfälle, die aber immer mit einem Fachmann besprochen werden müssen. So wäre es mitunter möglich, dass Privatpersonen, die ein Hobby professionalisieren wollen, ein Anschaffungsdarlehen absetzen können, sofern der Kredit dazu genutzt wird, den nächsten Schritt auf der Karriereleiter zu nehmen. Amateursportler oder auch Hobbyschneider wären Beispiele. Das Manko ist, dass die Gewinnerzielungsabsicht klar erkennbar und realistisch sein muss. Ein Motocrossfahrer oder ein Reiter, der längst schon in Wettbewerben im Geld ist und sich professionalisieren kann, hat somit größere Chancen als der Radfahrer, der bislang noch nie an einer kleinen Tour teilgenommen hat. Diese Fälle sind allerdings für den Steuerberater gedacht – nur er kann die Lage einschätzen und letztendlich die Steuererklärung korrekt ausfüllen.

Steuerplanung

Bei der steuerlichen Planung sollten Kredite durchaus berücksichtigt werden. Stehen diese mit der Einnahmenerzielung im Zusammenhang, lassen sie sich geltend machen.
Bildquelle: @ Scott Graham / Unsplash.com

Fazit – einen Teil der Kosten zurückholen

Auch mit den Absatzmöglichkeiten ist es nicht möglich, die kompletten Kreditkosten wieder einzuspielen. Zumeist belaufen sich die Optionen auf die Erstattung der Zinsen, teilweise gelten hier jedoch Obergrenzen. Kosten für Zweitwohnsitze sind bis zu 1.000 Euro absetzbar, auch Haus- und Wohnungsmodernisierungen lassen sich absetzen, sofern die Wohnung oder das Haus vermietet oder auch verkauft wird. Modernisierungskredite in selbst genutztem Wohnraum lassen sich nicht absetzen, es sei denn, ein Teil des Hauses ist vermietet. Dafür dürfen Eigenheimbesitzer ihr beruflich genutztes Arbeitszimmer im Haus selbst absetzen, auch, wenn sich dieses mitten zwischen den Wohnräumen befindet.

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